Informationen für Diplompsychologen

[Stand: Juli 2018]

Das Adolf-Ernst-Meyer-Institut für Psychotherapie wird von der Arbeitsgemeinschaft Psychotherapie e.V. am UKE getragen. Diese wurde im Jahre 1986 von am UKE tätigen Psychoanalytikerinnen und Psychoanalytikern der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung (DPV) gegründet. Zunächst wurden Weiterbildungsgänge für Ärzte zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Psychotherapie angeboten.

Die umfassenden Veränderungen in den Rahmenbedingungen für die Psychotherapieweiterbildung in den zurückliegenden Jahren, insbesondere ihre Integration in definierte Facharztweiterbildungen, führten zu einer Erweiterung des Angebots, verbunden mit einer formellen Institutsgründung. Damit ist gewährleistet, dass die Weiterbildung in der tiefenpsychologischen Psychotherapie an einer abgegrenzten Einrichtung frei von dienstlichen Abhängigkeiten erfolgen kann.

Seit dem 17. Oktober 2000 ist unser Institut als Ausbildungsstätte in der tiefenpsychologisch fundierten Therapie für Diplom-Psychologen nach dem Psychotherapeutengesetz zugelassen. Das Institut ist nach Professor Adolf-Ernst Meyer (1925–1995) benannt, dem langjährigen Direktor der Abteilung Psychosomatik und Psychotherapie der Medizinischen Klinik des Universitätsklinikums Hamburg Eppendorf. Wir streben an, eine psychoanalytisch begründete, für die Entwicklungen und Anforderungen der Zeit offene, lebendige Ausbildung in der Psychotherapie zu vermitteln.

Voraussetzungen

Abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie, welches das Fach Klinische Psychologie eingeschlossen hat (Diplom in Psychologie oder gleichwertiger Masterabschluss in Psychologie. Näheres zur Äquivalenzprüfung finden Sie hier.)

Persönliche Eignung: Diese wird festgestellt in zwei Zulassungsinterviews, zu denen wir Sie nach Ihrer Anmeldung einladen. Diese einstündigen Zulassungsinterviews haben nicht den Charakter typischer ‚Bewerbungsgespräche’. Wir möchten etwas über Ihre Motivation erfahren, später psychotherapeutisch tätig zu werden, uns interessiert, warum Sie sich für die Tiefenpsychologie entschieden haben und möchten etwas über Ihre persönliche und berufliche Entwicklung erfahren.

Die formale Zulassung für die Ausbildung am Institut erfolgt durch den Trägerverein des Adolf-Ernst-Meyer Institut für Psychotherapie, die ‚Arbeitsgemeinschaft Psychotherapie e.V. am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf’. Diese Zulassung bedeutet, dass Sie die Ausbildung am AEMI beginnen können. Über die spätere Zulassung zur staatlichen Approbationsprüfung entscheidet die zuständige Behörde.

Inhalte der Ausbildung

Selbsterfahrung

Am Beginn steht die Einzel-Selbsterfahrung in einer Frequenz von mind. 1-2 Sitzungen pro Woche bei einem anerkannten Selbsterfahrungsleiter. Die Selbsterfahrungsleiter sind ausnahmslos Psychoanalytiker und hier weit überwiegend Mitglieder der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung (DPV). So wird ein hohes Maß an professioneller Kompetenz des Selbsterfahrungsprozesses gewährleistet.

Die Liste der Selbsterfahrungsleiter finden Sie im Intranet unter: Weiterbildung/Selbsterfahrungsleiter/Psychologen.

Die Selbsterfahrung begleitet die gesamte Ausbildung vom Erstinterviewpraktikum an bis zum Abschluss der Weiterbildung. Die Mindestanzahl der Sitzungen von 120 h kontinuierliche Einzelselbsterfahrung ist durch das Psychotherapeutengesetz vorgegeben. Unser Institut hält aus inhaltlichen Gründen eine wesentlich höhere Zahl von Selbsterfahrungsstunden für erforderlich. Die Einzelselbsterfahrung kann durch eine Erfahrung in der Gruppe ergänzt werden. Die Selbsterfahrung soll die gesamte Weiterbildung und die Behandlungen unter Supervision begleiten. Rechnet man eine fünfjährige Ausbildung, so ergeben sich bei einer Frequenz von einer Behandlungsstunde in der Woche insgesamt mindestens 200 Selbsterfahrungsstunden.

Theorie

Die theoretischen Kenntnisse in der Psychotherapie werden am Institut als Curriculum über eine Gesamtdauer von zehn Semestern in Form von Vorlesungen, Kursen und Seminaren vermittelt.

Kurstag ist vor allem der Montagabend, 19:00 bis 22:00 Uhr, jeweils im Semester. Das Semester des Instituts ist im Wesentlichen dem Semester an der Universität zeitlich angeglichen. Aufgrund der Fülle der Veranstaltungen, die nach dem Psychotherapeutengesetz vorgesehen sind, müssen einige Seminare auch an anderen Wochentagen stattfinden. Eine ganztägige Veranstaltung an einem Samstag vertieft das jeweilige Thema des Semesters (‚Studientag’).

Für alle Aus- und Weiterbildungsgänge am Institut gibt es ein Basis-Curriculum. Es ist so aufgebaut, dass zu jedem Semester mit der Teilnahme begonnen werden kann. Es unterscheidet Grundlagenveranstaltungen, Veranstaltungen zum Semesterthema und weitere Lehrveranstaltungen. Die Grundlagenveranstaltungen werden mindestens jedes fünfte Semester angeboten. Sie können so im Zeitraum von zwei Jahren besucht werden. Sie dienen der Vermittlung von Basiswissen. Weitere Lehrveranstaltungen behandeln wichtige Einzelthemen, dienen der Vertiefung und runden das Lehrangebot ab.

Erstinterview- und Fallseminare sind ein sehr wichtiges Element der Ausbildung. Sie finden kontinuierlich im Semester statt. Als Ort für die Reflexion der Behandlungen in der Gruppe sind sie ein unverzichtbarer Teil der Qualitätssicherung in der Ausbildungsambulanz.

Das Semesterthema strukturiert das jeweilige Semesterangebot thematisch. Wir regen auch zusätzliche institutsgebundene Arbeitsgruppen an, die sich kontinuierlich theoretisch und praktisch mit einer bestimmten Thematik beschäftigen.

Im Semesterprogramm können Sie anhand der Kodierung der Veranstaltungen (A1–A12, B1–B8) entnehmen, welche Ausbildungsinhalte des Psychotherapeutengesetzes mit der Veranstaltung abgedeckt sind.

Einige Veranstaltungen zum Teil A (A 6-12) der Inhalte der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologen werden überwiegend in Kooperation mit anderen Hamburger Ausbildungsstätten (Michael-Balint-Institut, Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft, Arbeitsgemeinschaft für Psychotherapie und Psychosomatik Hamburg (APH), Institut für Psychotherapie (IFP)) durchgeführt. Diese Veranstaltungen finden in der Regel nicht montags, sondern an einem Wochentag abends oder am Samstag in den beteiligten Instituten statt.

Ausbildung durch Supervision von Erstinterviews und Behandlungen

Erstinterviewpraktikum

Am Beginn der Behandlungserfahrung steht das Erstinterviewpraktikum. Mit Erstinterviews kann erst nach Beginn der Selbsterfahrung begonnen werden. Es werden 15 Erstinterviews durchgeführt, davon mind. 5 mit Patienten unserer Ausbildungsambulanz, die anderen Interviews können auch im Arbeitsfeld der Teilnehmer durchgeführt werden, wenn dort die formalen und inhaltlichen Bedingungen für ein psychotherapeutisches Interview gegeben sind. Die Supervision findet durch die vom Institut anerkannten Supervisoren statt.

Nähere Hinweise zum Ablauf des Erstinterviewpraktikums finden Sie im Intranet unter: Institutsambulanz/Erstinterviewpraktikum in der Institutsambulanz.

Durchführung von eigenen psychotherapeutischen Behandlungen unter Supervision

Die eigenen Behandlungen können erst nach erfolgreichem Abschluss des Erstinterview-Praktikums und des parallel laufenden Erstinterview-Seminars begonnen werden. Unter bestimmten Bedingungen kann mit den Behandlungen bereits nach 8 Erstinterviews begonnen werden. Hinweise dazu finden Sie ebenfalls im Intranet unter: Institutsambulanz/ Erstinterviewpraktikum in der Institutsambulanz.

Nach dem Psychotherapeutengesetz müssen 600 Behandlungsstunden nachgewiesen werden, wobei jede vierte Stunde supervidiert werden muss. Die im Rahmen des Erstinterviewpraktikums erbrachten Stunden zählen für diese Stundenanzahl mit.

Die gemäß den Ausbildungsrichtlinien geforderten Behandlungen werden dienstlich unabhängig von Supervisoren supervidiert, die eine anerkannte Qualifikation als Psychoanalytiker nach den Regeln der DPV, der DPG oder der DGPT erfahren haben oder die vom Institut zu Supervisoren ernannt wurden. Die Liste der Supervisoren finden Sie im Intranet unter: Weiterbildung/ Supervisoren.

Institutsambulanz

Das Institut verfügt über eine Ausbildungsambulanz. Für die Durchführung der Ausbildungstherapien stehen in der Rothenbaumchaussee 71 entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung. Über die Ambulanz werden die Ausbildungstherapien den jeweiligen gesetzlichen Krankenkassen in Rechnung gestellt. Nach Abzug der Kosten, die für den Ambulanz- und Institutsbetrieb anfallen, bekommen Sie den größten Teil der Einnahmen überwiesen.

Eine beispielhafte Einnahmen-Ausgaben-Übersicht können Sie auf Wunsch bei unserem Sekretariat abfordern. Eine nahezu kostendeckende Refinanzierung ihrer Ausbildung ist möglich, wenn Sie die Ausbildung in der Mindestzeit von 5 Jahren absolvieren.

Praktische Tätigkeit

Die sogenannte Praktische Tätigkeit nach dem Psychotherapeutengesetz, auch PiA- Zeit genannt, sieht 1200 Stunden in einer psychiatrischen Klinik und 600 Stunden in einer anderen klinischen Einrichtung vor. Das AEMI hat hier eine Reihe von Kooperationspartnern und wird Sie beim Finden eines entsprechenden Platzes unterstützen. Die 600 Stunden umfassende Tätigkeit in einer anderen klinischen Einrichtung kann an der Ausbildungsambulanz des AEMI absolviert werden.

Beendigung der Ausbildung

Die Institutsausbildung endet mit einem großen Fallbericht, der von zwei Gutachtern der Arbeitsgemeinschaft Psychotherapie beurteilt wird und einer abschließenden Fallvorstellung ohne Prüfungscharakter vor der Institutsöffentlichkeit. Die Semestergebühr ist zu zahlen, solange Sie Seminare besuchen und bis alle sechs Fallberichte beim Institut eingegangen sind, die Sie für die Meldung zur staatlichen Prüfung vorlegen müssen (2 ausführliche Berichte, 4 kürzere Berichte). Die in der Regel parallel stattfindende staatliche Approbationsprüfung wird von der Behörde organisiert. Sie hat einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.