Erläuterungen
zum Lehrplan
Die Teilnahme an der am Adolf-Ernst-Meyer-Institut
angebotenen Weiterbildung setzt die Zulassung aufgrund zweier Aufnahmegespräche
voraus. Zulassung oder Ablehnung der Bewerbung müssen einstimmig
durch die beiden Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Psychotherapie am
UKE erfolgen, die die Aufnahmegespräche geführt haben. Ist die
Entscheidung uneinheitlich, so muss bei einem weiteren Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
ein Aufnahmegespräch geführt werden. Die Entscheidung erfolgt
dann mehrheitlich.
Treten im Verlaufe der Weiterbildung
Zweifel an der fachlichen Eignung oder andersartige beeinträchtigende
Probleme auf, kann ein Teilnehmer von der Weiterbildung ausgeschlossen
werden. Die Entscheidung darüber trifft die Mitgliederversammlung
der Arbeitsgemeinschaft, nachdem dem Teilnehmer vorher in einem Einzelgespräch
mit einem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Gelegenheit gegeben worden
ist, zu den Bedenken Stellung zu nehmen.
Die Selbsterfahrung beruht auf einer persönlichen Vereinbarung mit
einem / einer Psychoanalytiker/in, der / die zur Durchführung der
Lehrpsychotherapie im Rahmen der Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung
"Psychotherapie" von der Arbeitsgemeinschaft anerkannt ist (Mitgliedschaft
in der DPV oder DPG bzw. DGPT). Der / die Psychoanalytiker/in erstattet
keinen Bericht und nimmt an keiner Entscheidung teil, sondern attestiert
am Ende der Selbsterfahrung lediglich, dass diese ordnungsgemäß
stattgefunden hat. Die Selbsterfahrung sollte umgehend nach Zulassung,
spätestens im ersten Semester des Curriculums, begonnen werden. Es
wird empfohlen, die Selbsterfahrung über die gesamte Dauer der Fortbildung
durchzuführen.
- Die Erstinterviews sollen mit Patienten aus
der Ambulanz der Abteilung für Psychosomatik und Psychotherapie
und der Ambulanz der Psychiatrischen Klinik im UKE geführt werden.
Darüberhinaus dürfen maximal fünf "externe"
Patienten von einem Weiterbildungsteilnehmer erstinterviewt werden.
- Die Supervisionen der Erstinterviews mit
Patienten des UKE werden durch Dozenten des Instituts durchgeführt,
die gleichzeitig der jeweiligen Institution angehören, in welcher
der Patient / die Patientin vorstellig wurde. Der Supervisor sollte
einen Weiterbildungsteilnehmer bei mind. drei Interviews betreuen, um
dessen Qualifikation beurteilen zu können. Die Supervisionen mit
"externen" Patienten müssen ebenfalls bei einem Dozenten
des Instituts erfolgen. Entsprechende Listen der Supervisoren sind im
Sekretariat erhältlich.
- Die vorgeschriebenen Erstinterviews sollten
nach dem dritten Semester abgeschlossen sein.
- Die Erstinterviewberichte mit der am Institut
üblichen Dokumentation müssen spätestens 14 Tage nach
dem zweiten Gespräch mit dem Patienten / der Patientin dem Supervisor
vorgelegt werden
- Die ersten fünf Erstinterviews dürfen
nicht im regelmäßigen Arbeitsfeld des Teilnehmers durchgeführt
werden.
- Nach Beendigung der Zusammenarbeit mit dem
Supervisor stellt dieser nach Eingang aller Arztbriefe bzw. Interviewberichte
eine Bescheinigung über die Anzahl der ordnungsgemäß
durchgeführten Erstinterviews aus.
Therapiesupervisionen können auch von externen Supervisoren (Mitglieder
der DPV, DPG oder DGPT) vorgenommen werden.
Die Supervisionsfrequenz nach jeder vierten Behandlungsstunde
ist das Minimum. Es kann – besonders zu Beginn der Ausbildung und
in bestimmten Phasen der Behandlung – sinnvoll sein, die Frequenz
der Supervision zu erhöhen, z.B. nach jeder zweiten oder dritten
Behandlungsstunde. Jeder Teilnehmr ist selbst dafür verantwortlich,
dass eine Berufshaftpflicht seine Tätigkeit im Rahmen der Weiterbildung
abdeckt.
Notwendige Anzahl der supervidierten Behandlungsstunden
(gem. den Richtzahlen zu den Weiterbildungsinhalten gem. der Weiterbildungsordnung
der Hamburger Ärzte)
Bereichsbezeichnung Psychotherapie:
- 150 kommentierte und supervidierte Behandlungsstunden
von drei fortgeschrittenen
- tiefenpsychologisch fundierten Einzelbehandlungen
(mind. zwei verschiedene Supervisoren)
Psychotherapeutische Medizin:
- Sechs Fälle (Einzel-), 50 - 120 Stunden pro
Behandlungsfall
- Sechs Fälle (Einzel-), 25 - 50 Stunden
pro Behandlungsfall
- Vier Kurzzeit-Psychotherapien, 5 - 25 Stunden pro
Behandlungsfall
- Zwei Paartherapien, mind. zehn Stunden
Psychiatrie und Psychotherapie:
- 160 Behandlungsstunden, mind. zwei Fälle
mit 20 Stunden, mind. zwei Fälle mit 40 Stunden.
Fehltermine
Die Teilnahme an den Grundlagenveranstaltungen
und den Hauptveranstaltungen ist obligatorisch, ebenso am Erstinterview-Seminar
und am Fallseminar, sobald die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Die Entscheidung darüber, ob ein Weiterbildungsteilnehmer erfolgreich
an einem Seminar teilgenommen hat oder nicht, trifft der jeweilige Dozent.
Als Richtlinie gilt die folgende Fehlterminregelung:
Anzahl Doppelstunden max. Fehltermine:
- 2 / 0
- 3 / 1
- 4 / 1
- 5 / 1
- 6 / 2
- 7ff / 2
Fallseminar
Die Teilnahme am Fallseminar ist bis zur Beendigung
der Weiterbildung und besonders bei laufenden Behandlungen obligatorisch.
Psychiatrische Erfahrung
Die Möglichkeiten zu dem Erwerb der in
den einzelnen Weiterbildungsgängen nach den Richtlinien der Ärztekammer
Hamburg vorgeschriebenen Psychiatrischen Erfahrung sind einem gesonderten
Merkblatt zu entnehmen.
Urlaubssemester
Anträge müssen schriftlich 14 Tage vor Semesterbeginn
vorliegen, ansonsten wird der Semesterbeitrag fällig.
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