Erläuterungen zum Lehrplan

Die Teilnahme an der am Adolf-Ernst-Meyer-Institut angebotenen Weiterbildung setzt die Zulassung aufgrund zweier Aufnahmegespräche voraus. Zulassung oder Ablehnung der Bewerbung müssen einstimmig durch die beiden Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Psychotherapie am UKE erfolgen, die die Aufnahmegespräche geführt haben. Ist die Entscheidung uneinheitlich, so muss bei einem weiteren Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ein Aufnahmegespräch geführt werden. Die Entscheidung erfolgt dann mehrheitlich.

Treten im Verlaufe der Weiterbildung Zweifel an der fachlichen Eignung oder andersartige beeinträchtigende Probleme auf, kann ein Teilnehmer von der Weiterbildung ausgeschlossen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft, nachdem dem Teilnehmer vorher in einem Einzelgespräch mit einem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Gelegenheit gegeben worden ist, zu den Bedenken Stellung zu nehmen.

Die Selbsterfahrung beruht auf einer persönlichen Vereinbarung mit einem / einer Psychoanalytiker/in, der / die zur Durchführung der Lehrpsychotherapie im Rahmen der Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" von der Arbeitsgemeinschaft anerkannt ist (Mitgliedschaft in der DPV oder DPG bzw. DGPT). Der / die Psychoanalytiker/in erstattet keinen Bericht und nimmt an keiner Entscheidung teil, sondern attestiert am Ende der Selbsterfahrung lediglich, dass diese ordnungsgemäß stattgefunden hat. Die Selbsterfahrung sollte umgehend nach Zulassung, spätestens im ersten Semester des Curriculums, begonnen werden. Es wird empfohlen, die Selbsterfahrung über die gesamte Dauer der Fortbildung durchzuführen.

  • Die Erstinterviews sollen mit Patienten aus der Ambulanz der Abteilung für Psychosomatik und Psychotherapie und der Ambulanz der Psychiatrischen Klinik im UKE geführt werden. Darüberhinaus dürfen maximal fünf "externe" Patienten von einem Weiterbildungsteilnehmer erstinterviewt werden.
  • Die Supervisionen der Erstinterviews mit Patienten des UKE werden durch Dozenten des Instituts durchgeführt, die gleichzeitig der jeweiligen Institution angehören, in welcher der Patient / die Patientin vorstellig wurde. Der Supervisor sollte einen Weiterbildungsteilnehmer bei mind. drei Interviews betreuen, um dessen Qualifikation beurteilen zu können. Die Supervisionen mit "externen" Patienten müssen ebenfalls bei einem Dozenten des Instituts erfolgen. Entsprechende Listen der Supervisoren sind im Sekretariat erhältlich.
  • Die vorgeschriebenen Erstinterviews sollten nach dem dritten Semester abgeschlossen sein.
  • Die Erstinterviewberichte mit der am Institut üblichen Dokumentation müssen spätestens 14 Tage nach dem zweiten Gespräch mit dem Patienten / der Patientin dem Supervisor vorgelegt werden
  • Die ersten fünf Erstinterviews dürfen nicht im regelmäßigen Arbeitsfeld des Teilnehmers durchgeführt werden.
  • Nach Beendigung der Zusammenarbeit mit dem Supervisor stellt dieser nach Eingang aller Arztbriefe bzw. Interviewberichte eine Bescheinigung über die Anzahl der ordnungsgemäß durchgeführten Erstinterviews aus.


Therapiesupervisionen können auch von externen Supervisoren (Mitglieder der DPV, DPG oder DGPT) vorgenommen werden.

Die Supervisionsfrequenz nach jeder vierten Behandlungsstunde ist das Minimum. Es kann – besonders zu Beginn der Ausbildung und in bestimmten Phasen der Behandlung – sinnvoll sein, die Frequenz der Supervision zu erhöhen, z.B. nach jeder zweiten oder dritten Behandlungsstunde. Jeder Teilnehmr ist selbst dafür verantwortlich, dass eine Berufshaftpflicht seine Tätigkeit im Rahmen der Weiterbildung abdeckt.

Notwendige Anzahl der supervidierten Behandlungsstunden (gem. den Richtzahlen zu den Weiterbildungsinhalten gem. der Weiterbildungsordnung der Hamburger Ärzte)
Bereichsbezeichnung Psychotherapie:

  • 150 kommentierte und supervidierte Behandlungsstunden von drei fortgeschrittenen
  • tiefenpsychologisch fundierten Einzelbehandlungen (mind. zwei verschiedene Supervisoren)

Psychotherapeutische Medizin:

  • Sechs Fälle (Einzel-), 50 - 120 Stunden pro Behandlungsfall
  • Sechs Fälle (Einzel-), 25 - 50 Stunden pro Behandlungsfall
  • Vier Kurzzeit-Psychotherapien, 5 - 25 Stunden pro Behandlungsfall
  • Zwei Paartherapien, mind. zehn Stunden

Psychiatrie und Psychotherapie:

  • 160 Behandlungsstunden, mind. zwei Fälle mit 20 Stunden, mind. zwei Fälle mit 40 Stunden.

Fehltermine

Die Teilnahme an den Grundlagenveranstaltungen und den Hauptveranstaltungen ist obligatorisch, ebenso am Erstinterview-Seminar und am Fallseminar, sobald die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Die Entscheidung darüber, ob ein Weiterbildungsteilnehmer erfolgreich an einem Seminar teilgenommen hat oder nicht, trifft der jeweilige Dozent. Als Richtlinie gilt die folgende Fehlterminregelung:

Anzahl Doppelstunden max. Fehltermine:

  • 2 / 0
  • 3 / 1
  • 4 / 1
  • 5 / 1
  • 6 / 2
  • 7ff / 2

Fallseminar

Die Teilnahme am Fallseminar ist bis zur Beendigung der Weiterbildung und besonders bei laufenden Behandlungen obligatorisch.

Psychiatrische Erfahrung

Die Möglichkeiten zu dem Erwerb der in den einzelnen Weiterbildungsgängen nach den Richtlinien der Ärztekammer Hamburg vorgeschriebenen Psychiatrischen Erfahrung sind einem gesonderten Merkblatt zu entnehmen.

Urlaubssemester

Anträge müssen schriftlich 14 Tage vor Semesterbeginn vorliegen, ansonsten wird der Semesterbeitrag fällig.