![]() |
|||||||||||
|
|||||||||||
| |
Satzung AEMI-NetzwerkErrichtung des NetzwerksDie Arbeitsgemeinschaft Psychotherapie e. V. betreibt im Rahmen seiner satzungsmäßigen Aufgaben und Ziele das "AEMI-Netzwerk", das dem Adolf-Ernst-Meyer-Institut angeschlossen ist. Zweck und AufgabenZiel des AEMI-Netzwerkes ist die Durchführung und Gewährleistung der Fortbildung in der Psychotherapie für qualifizierte Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten. Darüber hinaus nimmt das AEMI-Netzwerk Aufgaben in der psychotherapeutischen Versorgung wahr. Den Mitgliedern des Netzwerkes stehen ausgewählte Veranstaltungen des Adolf-Ernst-Meyer-Instituts offen sowie spezielle Veranstaltungen, die nur für Mitglieder des Netzwerkes und Gasthörer angeboten werden. Die Veranstaltungen werden bei der Ärzte- bzw. Psychotherapeutenkammer akkreditiert und gegenüber den Teilnehmern bescheinigt. MittelDie Mittel des AEMI-Netzwerkes dürfen nur für die Zwecke und Aufgaben des Netzwerkes verwendet werden. Die zur Erreichung seines Zweckes erforderlichen Mittel erwirbt das AEMI-Netzwerk durch Mitgliedsbeiträge der Teilnehmer und Teilnehmerinnen und sonstige Teilnahmegebühren an Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten, jedoch können auch Sach- und Geldspenden von anderer Seite eingeworben und entgegengenommen werden. Die Mittel dürfen nur der Kostendeckung und der Bildung von notwendigen Rücklagen dienen. Betrieb des AEMI-NetzwerkesDie Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Psychotherapie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf e. V. bestimmt im Rahmen einer Interimslösung einen Verantwortlichen und zwei weitere Mitglieder, die den Aufbau und die weitere Entwicklung des AEMI-Netzwerkes in kollegialer Abstimmung mit der Gründungsgruppe koordinierten. Die Tätigkeit der Dozenten und die Ernennung von Lehrbeauftragten und die Regelung ihrer Aufwandsentschädigung erfolgt nach der Satzung der Arbeitsgemeinschaft Psychotherapie § 4a. MitgliedschaftMitglieder des AEMI-Netzwerkes können natürliche Personen werden, die Mitglieder der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung sind, sowie approbierte Psychologische Psychotherapeuten, Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie und Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie mit abgeschlossener Weiterbildung in Psychoanalyse oder der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie. Ein Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den o. g. Verantwortlichen zu stellen. Der Mitgliedsbeitrag ist nach Bestätigung der Aufnahme durch den Verantwortlichen des AEMI-Netzes fällig. Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 250,00 Euro pro Kalenderjahr. Austritt und AusschlussDie Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt wird zum Ende desjenigen Kalenderjahres wirksam, in dem er schriftlich dem AEMI-Netzwerk erklärt wird. Der Ausschluss kann erfolgen, wenn hierzu wichtige Gründe vorliegen. Dem Mitglied muss Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Der Ausschluss muss schriftlich begründet werden. Gegen den Ausschluss kann mit schriftlicher Begründung innerhalb eines Monats nach Zugang des Ausschlussbescheides Einspruch erhoben werden. Über die Wirksamkeit des Ausschlusses entscheidet die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Psychotherapie mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen Stimmen. GeschäftsjahrDie Dauer des Geschäftsjahres entspricht einem Kalenderjahr. Beginn der Geschäftstätigkeit ist der 1. Januar 2009. |
||||||||||