![]() |
|||||||||||
|
|||||||||||
| |
Lehrplan 1. Ziel Die psychotherapeutische Weiterbildung am Adolf-Ernst-Meyer-Institut soll Ärzten und Diplompsychologen Kenntnisse und Erfahrungen vermitteln,
die zur Ausübung der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie
in Diagnostik, Indikationsstellung und Behandlung befähigen. Die
Weiterbildung am Institut erfolgt berufsbegleitend.
Aufgrund einer in absehbarer Zeit in Kraft tretenden neuen Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Hamburg wird am Institut ein Ausbildungsangebot für die "fachgebundene Psychotherapie" entwickelt. 2. Aufnahmevoraussetzungen 2.1. Für Ärzte:
fortgeschrittene oder abgeschlossene Weiterbildung zum Erwerb
einer Gebietsbezeichnung oder mehrjährige Tätigkeit in einer
Praxis. 3. Dauer Mindestens sechs Semester / drei Jahre. 4. Inhalte 4.1. Selbsterfahrung Am Beginn steht die Einzel-Selbsterfahrung in einer Frequenz von mindestens
ein bis zwei Sitzungen pro Woche bei einem / einer Psychoanalytiker/in,
der / die eine anerkannte Qualifikation nach den Regeln der DPV, der DPG
oder der DGPT erworben hat und dem / der von Seiten der Ärtzekammer
Hamburg in Verbindung mit dem Adolf-Ernst-Meyer-Institut eine Befugnis
zur Weiterbildung in der Selbsterfahrung erteilt worden ist. 4.2. Theorie Die theoretischen Kenntnisse werden als Curriculum über eine Gesamtdauer von sechs Semestern in Form von Seminaren vermittelt. Das Curriculum ist so aufgebaut, dass zu jedem Semester mit der Teilnahme begonnen werden kann. Die sog. Grundlagen-veranstaltungen werden jedes dritte Semester angeboten, außer der Veranstaltung "Einführung in die Erstinterviewtechnik", die jedes zweite Semester durchgeführt wird. Die Hauptveranstaltungen finden in jedem sechsten Semester statt. 4.2.1. Grundlagenveranstaltungen
4.2.2. Hauptveranstaltungen
4.2.3. Ergänzungsveranstaltungen
4.3. Übende Verfahren Hier werden jeweils 8 Doppelstunden umfassende Kurse in progressiver Muskelrelaxation
und autogenem Training durchgeführt. 4.4. Kenntnisse im anderen Psychotherapie-Hauptverfahren Die eingehenden Kenntnisse im anderen Psychotherapie-Hauptverfahren
(hier: Verhaltenstherapie) werden im sog. "Grundkurs" in Kooperation
mit den psychiatrischen Kliniken in Form von Theorievermittlung und kasuistischen
Seminaren erworben. Die hier erworbenen Kenntnisse sollen in einzelnen
Ergänzungsveranstaltungen weiter vertieft werden. 4.5. Erstinterview- und Fallseminare In jedem Semester werden kontinuierlich Erstinterview- und Fallseminare durchgeführt. 4.5.1. Erstinterview-Seminar Parallel zum Erstinterview-Praktikum wird das Erstinterview-Seminar besucht. Voraussetzung zur Teilnahme ist der abgeschlossene Besuch der Veranstaltung "Einführung in die Erstinterviewtechnik". 4.5.2. Fallseminar Parallel zu den supervidierten Behandlungen wird das Fallsemianr besucht. Jeder Teilnehmer sollte mindestens eine laufende Behandlung vorstellen. Der Besuch des Fallseminars ist bis zum Abschluss der Weiterbildung bei laufenden Behandlungen obligatorisch. Voraussetzung zur Teilnahme ist der Abschluß des Erstinterview-Praktikums. 4.6. Spezielle Kenntnisse im Rahmen der Weiterbildung zu den Gebietsärzten Darüber hinaus finden zum Erwerb spezieller Kentnisse in den einzelnen Gebieten weitere praktische Veranstaltungen statt. 4.6.1. Gebietsarzt Psychiatrie und Psychotherapie
Diese Kurse finden einmal pro Jahr an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des UKE statt (Prof. Götze und Mitarbeiter). 4.6.2. Gebietsarzt für Psychotherapeutische Medizin
Weiterbildungsteilnehmer, die an einer Institution
in der psychotherapeutischen Medizin tätig sind, nehmen dort an der
interaktionsbezogenen Fallarbeit teil. Weiterbildungsteilnehmer, die vorwiegend
berufsbegleitend tätig sind, nehmen an einer Balint-Gruppe teil. 4.7. Weiterbildung durch Supervisoren 4.7.1. Erstinterviewpraktikum Mit Erstinterviews kann erst nach Beginn der Selbsterfahrung begonnen werden. Für beide Gebietsärzte und für die Bereichsbezeichnung "Psychotherapie" werden 15 analytisch orientierte Erstinterviews durchgeführt, davon mindestens zehn an Patienten der Ambulanz der Abteilung für Psychosomatik und Psychotherapie und der Poliklinik der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie. Interviews mit Patienten der betreffenden Kliniken müssen von Dozenten supervidiert werden, die gleichzeitig Mitarbeitende der betreffenden Institution sind. Fünf Interviews kann der Weiterbildungsteilnehmer auch mit Patienten aus seinem Betätigungsfeld durchführen. Diese Interviews können auch von Dozenten des Instituts supervidiert werden, die keiner Einrichtung des UKE angehören. 4.7.2. Behandlungserfahrung Behandlungen können erst nach erfolgreichem Abschluss
des Erstinterview-Praktikums und des Erstinterview-Seminars begonnen werden.
Die gemäß den Weiterbildungs-richtlinien geforderten Behandlungen
werden dienstlich unabhängig von Supervisoren supervidiert, die eine
anerkannte Qualifikation als Psychoanalytiker nach den Regeln der DPV,
der DPG oder der DGPT erfahren haben. 5. Abschluss Ist das zum Erwerb der entsprechenden Gebiets-/Bereichsbezeichnung in den Weiterbildungsrichtlinien geforderte Behandlungskontingent erbracht, kann der Weiterbildungsteilnehmer sich zum Abschluss melden. Bei der Meldung zum Abschluss muss der Theorieteil des Curriculums und die Selbsterfahrung (von der Mindestzahl und der Frequenz der Sitzung) erfüllt sein (Bescheinigung des Lehrtherapeuten). Schriftliche Darlegungen über die Behandlungsfälle (Beschwerdebild, Anamnese, Befund, Psychodynamik, Indikationsstellung (mit prognostischen Überlegungen), Behandlungsverlauf, Epikrise und ggf. Abschluss) werden zum Zeitpunkt des Abschlusses dem jeweiligen Supervisor vorgelegt (der jeweilige Bericht sollte max. 3-4 Seiten umfassen, der große Fallbericht max. 12 Seiten). Voraussetzung zur Meldung zum Abschluss der Weiterbildung ist die Zustimmung des jeweiligen Supervisors. Er stellt dann eine Supervisionsbescheinigung aus, die Angaben über die Diagnose, Alter und Geschlecht des behandelten Patienten sowie die Anzahl der Behandlungs- und der Supervisionsstunden enthält. Während die sog. kleinen Fallberichte von den jeweiligen Supervisoren nicht weitergereicht werden, wird der sog. große Fallbericht von zwei Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft unabhängig voneinander beurteilt (die jeweiligen Supervisoren wie auch der Lehrtherapeut des Weiterbildungsteilnehmers können nicht zugleich Gutachter sein). Bei uneinheitlichen Voten wird der Abschlussbericht einem dritten Gutachter der Arbeitsgemeinschaft zur Beurteilung vorgelegt. Die abschließende Beurteilung der fachlichen Eignung erfolgt dann unter den Gutachtern mehrheitlich. Abschließend wird der Behandlungsfall im Fallseminar vorgestellt. 6. Prüfung Nach Abschluss der Weiterbildung am Institut erhält der Weiterbildungsteilnehmer eine Bescheinigung über die stattgefundene Weiterbildung und einen sog. Eignungsvermerk. Dies berechtigt zur Meldung zu einer Prüfung, die von der Ärztekammer durchgeführt wird. 7. Gebühren Für die Teilnahme an der Weiterbildung wird von jedem Teilnehmer pro Semester eine Pauschale erhoben. Die Kosten für die Zulassungsgespräche, für die Selbsterfahrung sowie für die Supervisionen der Erstinterviews und der Therapien sind vom Teilnehmer zu tragen. |
||||||||||