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Lehrplan

1. Ziel

Die psychotherapeutische Weiterbildung am Adolf-Ernst-Meyer-Institut soll Ärzten und Diplompsychologen Kenntnisse und Erfahrungen vermitteln, die zur Ausübung der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie in Diagnostik, Indikationsstellung und Behandlung befähigen. Die Weiterbildung am Institut erfolgt berufsbegleitend.
Die Weiterbildungsgänge am Institut entsprechen den Anforderungen der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Hamburg vom 1. April 1996 für die berufsbegleitende Weiterbildung zum Erwerb der Gebietsbezeichnungen

  • "Psychiatrie und Psychotherapie"
  • "Psychotherapeutische Medizin"
  • zum Erwerb der Bereichsbezeichnung "Psychotherapie".

Aufgrund einer in absehbarer Zeit in Kraft tretenden neuen Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Hamburg wird am Institut ein Ausbildungsangebot für die "fachgebundene Psychotherapie" entwickelt.

2. Aufnahmevoraussetzungen

2.1. Für Ärzte: fortgeschrittene oder abgeschlossene Weiterbildung zum Erwerb einer Gebietsbezeichnung oder mehrjährige Tätigkeit in einer Praxis.

2.2.
Fachliche Eignung des Bewerbers, die in einem Aufnahmeverfahren festgestellt wird.

Anmeldung spätestens vier Monate vor Semesterbeginn!

3. Dauer

Mindestens sechs Semester / drei Jahre.
Der Beginn der Weiterbildung kann jeweils zu Beginn eines Semesters erfolgen.

4. Inhalte

4.1. Selbsterfahrung

Am Beginn steht die Einzel-Selbsterfahrung in einer Frequenz von mindestens ein bis zwei Sitzungen pro Woche bei einem / einer Psychoanalytiker/in, der / die eine anerkannte Qualifikation nach den Regeln der DPV, der DPG oder der DGPT erworben hat und dem / der von Seiten der Ärtzekammer Hamburg in Verbindung mit dem Adolf-Ernst-Meyer-Institut eine Befugnis zur Weiterbildung in der Selbsterfahrung erteilt worden ist.

Anfang und Beendigung der Selbsterfahrung sind vom Weiterbildungsteilnehmenden dem Institut mitzuteilen.

Nach Beendigung der Selbsterfahrung bzw. nach Abschluss der Weiterbildung wird vom Lehrtherapeuten die Lehrtherapie im Rahmen der Weiterbildung formal bestätigt (Beginn, Frequenz, Liegung / Sitzung, Dauer bzw. Abschluß). Die Selbsterfahrung begleitet in der Regel die gesamte Weiterbildung. Die Mindestanzahl der Sitzungen ist durch die Weiterbildungsordnung der Hamburger Ärzte vorgegeben.

4.2. Theorie

Die theoretischen Kenntnisse werden als Curriculum über eine Gesamtdauer von sechs Semestern in Form von Seminaren vermittelt. Das Curriculum ist so aufgebaut, dass zu jedem Semester mit der Teilnahme begonnen werden kann. Die sog. Grundlagen-veranstaltungen werden jedes dritte Semester angeboten, außer der Veranstaltung "Einführung in die Erstinterviewtechnik", die jedes zweite Semester durchgeführt wird.

Die Hauptveranstaltungen finden in jedem sechsten Semester statt.
Ergänzungsveranstaltungen zu wechselnden Themen runden das Lehrangebot ab.

4.2.1. Grundlagenveranstaltungen

  • Allgemeine Neurosenlehre (einschl. Entwicklungspsychologie und Persönlichkeitslehre),
    Teil 1: 7 Doppelstunden
  • Allgemeine Neurosenlehre (einschl. Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie),
    Teil 2: 6 Doppelstunden
  • Spezielle Neurosenlehre: 6 Doppelstunden
  • Einführung in die Erstinterviewtechnik: 4 Doppelstunden
  • Theorie tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapieformen: 6 Doppelstunden

4.2.2. Hauptveranstaltungen

  • Allgemeine und spezielle Psychosomatik:
    6 Doppelstunden
  • Ätiologie, Psychodynamik und Therapie sexueller Störungen:
    3 Doppelstunden
  • Psychologie des Selbst und der Objektbeziehungen und ihrer Störungen:
    2 Doppelstunden
  • Indikation und Methodik der psychotherapeutischen Verfahren im Zusammenhang mit der Formulierung von Kassenanträgen bei Psychotherapie:
    2 Doppelstunden
  • Psychodiagnostische Testverfahren:
    2 Doppelstunden
  • Theoretische Grundlagen der Paar-, Gruppen- und Familientherapie:
    2 Doppelstunden
  • Einführung in andere Psychotherapieverfahren:
    5 Doppelstunden (siehe auch 4.4)

4.2.3. Ergänzungsveranstaltungen

  • Traumseminar: 4 Doppelstunden
  • Seminare zu speziellen Themen: 4 Doppelstunden
  • Dringend empfohlen (für Gebietsarzt Psychiatrie und Psychotherapie):
    Psychotherapie bei psychiatrischen Krankheiten: 8 Doppelstunden

4.3. Übende Verfahren

Hier werden jeweils 8 Doppelstunden umfassende Kurse in progressiver Muskelrelaxation und autogenem Training durchgeführt.

Weiter wird ein 8 Doppelstunden umfassender Kurs zu weiteren tiefenpsychologischen, erlebnisorientierten und averbalen Verfahren durchgeführt (für Facharzt für Psychotherapeutische Medizin).

4.4. Kenntnisse im anderen Psychotherapie-Hauptverfahren

Die eingehenden Kenntnisse im anderen Psychotherapie-Hauptverfahren (hier: Verhaltenstherapie) werden im sog. "Grundkurs" in Kooperation mit den psychiatrischen Kliniken in Form von Theorievermittlung und kasuistischen Seminaren erworben. Die hier erworbenen Kenntnisse sollen in einzelnen Ergänzungsveranstaltungen weiter vertieft werden.

Zusätzlich wird im Rahmen des turnusmäßigen Curriculums (Hauptveranstaltungen) das Seminar "Einführung in andere Psychotherapieverfahren" durchgeführt
(5 Doppelstunden, im einzelnen 2 Doppelstunden Verhaltenstherapie,
2 Doppelstunden Gestalttherapie, 1 Doppelstunde Gesprächstherapie). Diese speziell für die Weiterbildungsteilnehmer in der Bereichsbezeichnung Psychotherapie angebotene Veranstaltung steht auch den Weiterbildungsteilnehmern zu den Gebietsärzten offen.

4.5. Erstinterview- und Fallseminare

In jedem Semester werden kontinuierlich Erstinterview- und Fallseminare durchgeführt.

4.5.1. Erstinterview-Seminar

Parallel zum Erstinterview-Praktikum wird das Erstinterview-Seminar besucht. Voraussetzung zur Teilnahme ist der abgeschlossene Besuch der Veranstaltung "Einführung in die Erstinterviewtechnik".

4.5.2. Fallseminar

Parallel zu den supervidierten Behandlungen wird das Fallsemianr besucht. Jeder Teilnehmer sollte mindestens eine laufende Behandlung vorstellen. Der Besuch des Fallseminars ist bis zum Abschluss der Weiterbildung bei laufenden Behandlungen obligatorisch. Voraussetzung zur Teilnahme ist der Abschluß des Erstinterview-Praktikums.

4.6. Spezielle Kenntnisse im Rahmen der Weiterbildung zu den Gebietsärzten

Darüber hinaus finden zum Erwerb spezieller Kentnisse in den einzelnen Gebieten weitere praktische Veranstaltungen statt.

4.6.1. Gebietsarzt Psychiatrie und Psychotherapie

  • Integrierter Kurs zur Kriseninterviention in der Psychotherapie bei psychiatrischen Patienten: 5 Doppelstunden Theorie, 6 Behandlungen
  • Integrierter Kurs zum psychiatrisch-psychotherapeutischen Konsil-Liaison-Dienst:
    5 Doppelstunden

Diese Kurse finden einmal pro Jahr an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des UKE statt (Prof. Götze und Mitarbeiter).

4.6.2. Gebietsarzt für Psychotherapeutische Medizin

  • Integrierter Kurs zum psychosomatisch-psychotherapeutischen Konsil- und Liaison-Dienst mit Gelegenheit zur Teilnahme an konsiliarischen Untersuchungen oder psychotherapeutischen Beratungen auf den Stationen somatisch Kranker. Dieser Kurs findet einmal im Jahr in der Abteilung für Psychosomatik und Psychotherapie der Medizinischen Klinik des UKE statt (Prof. Deneke und Mitarbeiter).
  • Zudem besteht ein Supervisionsangebot für Krisenintervention und suportive Psychotherapien.

Weiterbildungsteilnehmer, die an einer Institution in der psychotherapeutischen Medizin tätig sind, nehmen dort an der interaktionsbezogenen Fallarbeit teil. Weiterbildungsteilnehmer, die vorwiegend berufsbegleitend tätig sind, nehmen an einer Balint-Gruppe teil.

An der Abteilung für Psychosomatik und Psychotherapie besteht Gelegenheit, Gutachten bei fachspezifischen und typischen Fragestellungen in der psycho-therapeutischen Medizin zu erstatten. Die Weiterbildungsrichtlinien sehen die Erstellung von fünf Gutachten vor.

4.7. Weiterbildung durch Supervisoren

4.7.1. Erstinterviewpraktikum

Mit Erstinterviews kann erst nach Beginn der Selbsterfahrung begonnen werden. Für beide Gebietsärzte und für die Bereichsbezeichnung "Psychotherapie" werden 15 analytisch orientierte Erstinterviews durchgeführt, davon mindestens zehn an Patienten der Ambulanz der Abteilung für Psychosomatik und Psychotherapie und der Poliklinik der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie. Interviews mit Patienten der betreffenden Kliniken müssen von Dozenten supervidiert werden, die gleichzeitig Mitarbeitende der betreffenden Institution sind. Fünf Interviews kann der Weiterbildungsteilnehmer auch mit Patienten aus seinem Betätigungsfeld durchführen. Diese Interviews können auch von Dozenten des Instituts supervidiert werden, die keiner Einrichtung des UKE angehören.

4.7.2. Behandlungserfahrung

Behandlungen können erst nach erfolgreichem Abschluss des Erstinterview-Praktikums und des Erstinterview-Seminars begonnen werden. Die gemäß den Weiterbildungs-richtlinien geforderten Behandlungen werden dienstlich unabhängig von Supervisoren supervidiert, die eine anerkannte Qualifikation als Psychoanalytiker nach den Regeln der DPV, der DPG oder der DGPT erfahren haben.

Für die verschiedenen Fälle sind verschiedene Supervisoren zu wählen. Mindestens zwei Behandlungsfälle erfordern eine Einzelsupervision. Die Supervision weiterer Behandlungsfälle kann in einer wöchentlich stattfindenden Gruppensupervision mit max. drei Weiterbildungsteilnehmern erfolgen. Die Regleungen für den Erwerb des Gebietsarztes "Psychotherapeutische Medizin" liegen zur Zeit noch nicht fest.

5. Abschluss

Ist das zum Erwerb der entsprechenden Gebiets-/Bereichsbezeichnung in den Weiterbildungsrichtlinien geforderte Behandlungskontingent erbracht, kann der Weiterbildungsteilnehmer sich zum Abschluss melden.

Bei der Meldung zum Abschluss muss der Theorieteil des Curriculums und die Selbsterfahrung (von der Mindestzahl und der Frequenz der Sitzung) erfüllt sein (Bescheinigung des Lehrtherapeuten).

Schriftliche Darlegungen über die Behandlungsfälle (Beschwerdebild, Anamnese, Befund, Psychodynamik, Indikationsstellung (mit prognostischen Überlegungen), Behandlungsverlauf, Epikrise und ggf. Abschluss) werden zum Zeitpunkt des Abschlusses dem jeweiligen Supervisor vorgelegt (der jeweilige Bericht sollte max. 3-4 Seiten umfassen, der große Fallbericht max. 12 Seiten). Voraussetzung zur Meldung zum Abschluss der Weiterbildung ist die Zustimmung des jeweiligen Supervisors. Er stellt dann eine Supervisionsbescheinigung aus, die Angaben über die Diagnose, Alter und Geschlecht des behandelten Patienten sowie die Anzahl der Behandlungs- und der Supervisionsstunden enthält. Während die sog. kleinen Fallberichte von den jeweiligen Supervisoren nicht weitergereicht werden, wird der sog. große Fallbericht von zwei Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft unabhängig voneinander beurteilt (die jeweiligen Supervisoren wie auch der Lehrtherapeut des Weiterbildungsteilnehmers können nicht zugleich Gutachter sein). Bei uneinheitlichen Voten wird der Abschlussbericht einem dritten Gutachter der Arbeitsgemeinschaft zur Beurteilung vorgelegt. Die abschließende Beurteilung der fachlichen Eignung erfolgt dann unter den Gutachtern mehrheitlich. Abschließend wird der Behandlungsfall im Fallseminar vorgestellt.

6. Prüfung

Nach Abschluss der Weiterbildung am Institut erhält der Weiterbildungsteilnehmer eine Bescheinigung über die stattgefundene Weiterbildung und einen sog. Eignungsvermerk. Dies berechtigt zur Meldung zu einer Prüfung, die von der Ärztekammer durchgeführt wird.

7. Gebühren

Für die Teilnahme an der Weiterbildung wird von jedem Teilnehmer pro Semester eine Pauschale erhoben. Die Kosten für die Zulassungsgespräche, für die Selbsterfahrung sowie für die Supervisionen der Erstinterviews und der Therapien sind vom Teilnehmer zu tragen.