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Erläuterungen zum Lehrplan Die Teilnahme an der am Adolf-Ernst-Meyer-Institut angebotenen Weiterbildung setzt die Zulassung aufgrund zweier Aufnahmegespräche voraus. Zulassung oder Ablehnung der Bewerbung müssen einstimmig durch die beiden Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Psychotherapie am UKE erfolgen, die die Aufnahmegespräche geführt haben. Ist die Entscheidung uneinheitlich, so muss bei einem weiteren Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ein Aufnahmegespräch geführt werden. Die Entscheidung erfolgt dann mehrheitlich. Treten im Verlaufe der Weiterbildung Zweifel an der fachlichen Eignung oder andersartige beeinträchtigende Probleme auf, kann ein Teilnehmer von der Weiterbildung ausgeschlossen werden. Die Entscheidung darüber trifft die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft, nachdem dem Teilnehmer vorher in einem Einzelgespräch mit einem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Gelegenheit gegeben worden ist, zu den Bedenken Stellung zu nehmen. Die Selbsterfahrung beruht auf einer persönlichen Vereinbarung mit einem / einer Psychoanalytiker/in, der / die zur Durchführung der Lehrpsychotherapie im Rahmen der Weiterbildung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" von der Arbeitsgemeinschaft anerkannt ist (Mitgliedschaft in der DPV oder DPG bzw. DGPT). Der / die Psychoanalytiker/in erstattet keinen Bericht und nimmt an keiner Entscheidung teil, sondern attestiert am Ende der Selbsterfahrung lediglich, dass diese ordnungsgemäß stattgefunden hat. Die Selbsterfahrung sollte umgehend nach Zulassung, spätestens im ersten Semester des Curriculums, begonnen werden. Es wird empfohlen, die Selbsterfahrung über die gesamte Dauer der Fortbildung durchzuführen.
Die Supervisionsfrequenz nach jeder vierten Behandlungsstunde
ist das Minimum. Es kann – besonders zu Beginn der Ausbildung und
in bestimmten Phasen der Behandlung – sinnvoll sein, die Frequenz
der Supervision zu erhöhen, z.B. nach jeder zweiten oder dritten
Behandlungsstunde. Jeder Teilnehmr ist selbst dafür verantwortlich,
dass eine Berufshaftpflicht seine Tätigkeit im Rahmen der Weiterbildung
abdeckt. Notwendige Anzahl der supervidierten Behandlungsstunden
(gem. den Richtzahlen zu den Weiterbildungsinhalten gem. der Weiterbildungsordnung
der Hamburger Ärzte)
Psychotherapeutische Medizin:
Psychiatrie und Psychotherapie:
Fehltermine Die Teilnahme an den Grundlagenveranstaltungen
und den Hauptveranstaltungen ist obligatorisch, ebenso am Erstinterview-Seminar
und am Fallseminar, sobald die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Die Entscheidung darüber, ob ein Weiterbildungsteilnehmer erfolgreich
an einem Seminar teilgenommen hat oder nicht, trifft der jeweilige Dozent.
Als Richtlinie gilt die folgende Fehlterminregelung: Anzahl Doppelstunden max. Fehltermine:
Fallseminar Die Teilnahme am Fallseminar ist bis zur Beendigung
der Weiterbildung und besonders bei laufenden Behandlungen obligatorisch. Psychiatrische Erfahrung Die Möglichkeiten zu dem Erwerb der in
den einzelnen Weiterbildungsgängen nach den Richtlinien der Ärztekammer
Hamburg vorgeschriebenen Psychiatrischen Erfahrung sind einem gesonderten
Merkblatt zu entnehmen. Anträge müssen schriftlich 14 Tage vor Semesterbeginn
vorliegen, ansonsten wird der Semesterbeitrag fällig. |
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